Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma NATOIL AG Stand März 2006
1. Allgemeines
1.1 Der Vertrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung der NATOIL AG abgeschlossen.
1.2 Diese Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von NATOIL AG schriftlich angenommen wurden.
1.3 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.4 Sollte sich eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem Rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Vereinbarung ersetzen.
2. Umfang der Lieferung und Leistung
Die Lieferungen und Leistungen der NATOIL AG sind in der Auftragsbestätigung einschließlich eventueller Beilagen zu dieser abschließend aufgeführt. NATOIL AG ist ermächtigt, Änderungen die zur Verbesserung führen, vorzunehmen, soweit es keine Preiserhöhung bewirkt.
3. Vorschriften des Bestimmungslandes
3.1 Der Besteller hat die NATOIL AG spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
3.2 Ohne anderweitige Vereinbarung entsprechen die Lieferungen oder Leistungen den Vorschriften am Sitz der NATOIL AG.
4. Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich netto, ab Werk, ohne Verpackung, in CHF oder EUR, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr-, und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden.
4.2 Preise oder Zuschläge für franko Domizil, FOB, C+F, CIF und andere Inconterms sind unverbindlich und erhöhen sich gegebenenfalls im Ausmaß der eingetretenen Tarifveränderung.
4.3 NATOIL AG behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und vertragsmäßigen Erfüllung die Energie-, Rohstoff-, Lohn-, oder Versicherungskosten wesentlich ändern.
4.4 Massgebend für die Preisberechnung sind die auf dem Lieferschein angegeben Ausgangsgewichte. Etwaige auf dem Transport eingetretene branchenübliche und zumutbare Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Käufers.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlungen sind vom Besteller entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil von NATOIL AG ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten.
5.2 Wir sind berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen nach den am Domizil des Bestellers üblichen Zinsverhältnissen zu erheben, jedoch mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank. Ist der Besteller mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand, oder muss NATOIL AG aufgrund eines Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist NATOIL AG ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte befugt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart sind, und NATOIL AG genügend Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche Vereinbarung nicht innerhalb einer angemessenen Frist getroffen werden oder erhält NATOIL AG nicht genügenden Sicherheiten, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 NATOIL AG bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis Sie die Zahlung gemäß Vertrag vollständig erhalten hat. Der Besteller ist verpflichtet, bei Maßnahmen, die zum Schutz des Eigentums von NATOIL AG erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er NATOIL AG mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Bestellers die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäß den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Er wird ferner alle Maßnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von NATOIL AG weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
6.2 Der Besteller tritt uns bereits jetzt erfüllungshalber alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen; wir nehmen diese Abtretung mit Vertragsabschluss an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, an denen wir kein Eigentum haben, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in der Höhe zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
7. Haftung
7.1 Eine Haftung unsererseits im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausgeschlossen, soweit die Schadenursache nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden vorliegt; sofern von uns eine vertragswesentliche Pflicht verletzt worden ist, ohne dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
7.2 Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund die Ansprüche gestützt sein mögen.
7.3 Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden können grundsätzlich nur berücksichtigt werden wenn alle von NATOIL AG geforderten Angaben (z.B. Ölanalyseplan etc.) termingerecht und vollständig übermittelt wurden.
7.4 Unsere Verantwortlichkeit nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht, wenn uns Arglist oder entgegen die Abgabe einer Garantie entgegengehalten werden kann.
7.5 Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
8. Recht des Lieferers auf Rücktritt vom Vertrag
8.1 Treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erhebliche verändern oder auf den Betrieb von NATOIL AG erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst. Gleiches gilt für den Fall nachträglich sich einstellender Unmöglichkeit der Ausführung. Ist dies wirtschaftlich nicht vertretbar, steht der NATOIL AG das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind aufgrund eines solchen Rücktritts nicht gegeben, sofern nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln und Verschulden des Lieferers vorliegen. Will die NATOIL AG von diesem Rücktritt Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer mitzuteilen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1 Gerichtsstand ist der Sitz der NATOIL AG. NATOIL AG ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
9.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Das Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (sog. Wiener Kaufrecht) wird ausgeschlossen. In Bezug auf den Inhalt gilt im Zweifelsfalle die deutsche Fassung als verbindlich.